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Details und Bedingungen für die Trusted Shops Garantie Sie können sich bis EUR 2.500,- gegen Verlust Ihrer Zahlung im Fall der Nicht-Lieferung oder nach Rückgabe der Ware absichern, unabhängig von der Zahlungsart. Die Absicherungsdauer beträgt 30 Tage. Die Kosten des Käuferschutzes tragen wir für Sie! Trusted Shops Mitarbeiter unterstützen Sie bei etwaigen Problemen mit Ihrem Online-Einkauf. Gewährleistung Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang geltend machen. Bei gebrauchten Waren beträgt diese Frist 1 Jahr. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe den Mangel aufwies. Dies gilt sowohl für Neuware, als auch für gebrauchte Waren. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geltendmachung Ihres Garantieanspruches Um den Anspruch auf die Garantie geltend zu machen, müssen Sie uns das Produkt nach vorheriger Absprache zusenden bzw. überbringen. Gerne sind wir Ihnen bei der Organisation des Transportes bzw. des Versandes behilflich. Zusätzlich ist immer die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich. Alle Ansprüche aus Herstellergarantien und gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften gelten uneingeschränkt. Die einzelnen Hersteller bieten ggf. darüberhinausgehende Leistungen in Form einer Garantieerweiterung an, über welche wir Sie nachfolgend informieren. Garantieausschluß Wir bitten um Verständnis, dass wir für Verschleißteile aller Art (z.B. Nadeln, Spulen, Einfädler, Spulenkapseln, Glühbirnen, Antriebsriemen, Stichplatten, Messer uvm.) und Verbrauchsmaterialien (z.B. Garne, Vliese) keine Garantie übernehmen. Dies gilt auch für selbst verursachte Schäden durch fehlerhafte Bedienung, ungenügende Pflege, Nichtbeachtung der Wartungs- und Handhabungsvorschriften sowie höhere Gewalt. Auch nach unautorisierten technischen Eingriffen oder Verwendung von nicht originalen Zubehörartikeln übernehmen wir keine Garantie. Kostenlose Garantie-Erweiterung
Viele Hersteller bieten für Verbraucher eine kostenlose Garantieverlängerung für ihre Produkte an. Die Garantie kann für Nähmaschinen, Stickmaschinen und Overlockmaschinen erweitert werden. . |
PFAFF - Garantiebestimmungen 2 Jahre Garantie + 3 Jahre erweiterte Garantieleistung*
Die VSM-Group leistet für Pfaff-Produkte eine Garantie auf Material- und Herstellungsfehler nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 1. Internationale Garantie Empfänger der Garantie Diese Garantie bezieht sich lediglich auf den Käufer, der das Produkt für die private Verwendung im eigenen Haushalt erwirbt. Garantiezeit Diese Garantie wird für alle Pfaff-Maschinen während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum gewährt. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate. Die Garantie schließt Material- und Arbeitsaufwand ein. Garantieausschluss Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen, Greifer, Stichplatten und Overlockmesser. Ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind. Dazu gehören unter anderem Beschädigungen durch falschen Stromanschluss, unnormalen Stromverhältnissen (z.B. infolge Gewitter) oder höhere Gewalt, Schäden aufgrund ungenügender Pflege, Beschädigung durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften, Beschädigung durch Unfallschäden oder unsachgemäße Behandlung, Fehler oder Schäden durch unautorisierte Reparaturversuche/Reparaturen/Änderungen, Fehler oder Schäden durch Verwendung von nicht originalen Pfaff Zubehör- oder Ersatzteilen. Garantieverpflichtung Während der ersten zwei (2) Jahre nach Verkaufsdatum werden sowohl Teile wie auch Arbeitsleistungen ohne Berechnung der Kosten geliefert. Ersetzte Teile werden nicht an den Käufer zurückgegeben, sondern gehen ins Eigentum von Pfaff über. Geltendmachung Um den Garantieanspruch geltend zu machen, muss das defekte Produkt innerhalb der Garantiefrist zu dem autorisierten Pfaff-Fachhändler geliefert werden, wo es gekauft wurde. Bei Wohnortwechsel (auch ins Ausland) wird die jeweilige Pfaff Vertriebsgesellschaft einen autorisierten Pfaff-Partner nennen. Die Garantieleistung wird nur dann gewährt, wenn zusammen mit dem Garantieschein das Rechnungsoriginal oder ein Kaufnachweis (mit Kaufdatum, Produktangabe und Verkäuferidentifizierung)in lesbarer Form vorgelegt wird. Gültigkeit Diese Garantie berührt nicht die Rechte des Käufers an den Hersteller nach den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des betreffenden Staates, noch seine Rechte gegenüber dem Händler gemäß dem Kaufvertrag. 2. Erweiterte Garantie innerhalb Deutschlands Garantiegegenstände Die erweiterte Garantie gilt nur für die folgenden PFAFF-Baureihen: Passport, Select, Ambition, Expression, Performance, Creative. Garantiedauer und - voraussetzungen Sie gilt in Ergänzung zur zweijährigen Internationalen Garantie für weitere drei (3) Jahre. Um diese Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, muß sofort nach Kauf eine Registrierung des gekauften Neugerätes bei PFAFF erfolgen. Diese Garantie schließt die erforderlichen Ersatzteile ein (Arbeitsaufwand geht zu Lasten des Endverbrauchers). Ein Garantieanspruch besteht ausschließlich auf nachgewiesene und anerkannte Fabrikations- und Materialfehler. Zur Inanspruchnahme der erweiterten PFAFF-Garantie ist die Registrierung unmittelbar nach dem Kauf durch Einsendung des Garantieerweiterungsbelegs oder die entsprechende online-Registrierung der gekauften Maschine erforderlich. *Garantieleistungen Die erweiterte Garantieleistung ab Kaufdatum bedeutet fünf (5) Jahre Garantie auf mechanische Teile, fünf (5) Jahre Garantie auf elektronische Teile und zwei (2) Jahre Garantie auf Arbeitsleistung. Die erweiterte Garantie wird im Verkaufsland erbracht. Während der ersten zwei (2) Jahre nach Verkaufsdatum besteht ebenfalls Garantieanspruch in Ländern der internationalen Garantie (Information auf Anfrage). Transportkosten außerhalb der gesetzlichen Regelungen sind nicht Bestandteil der erweiterten Garantie. Die Garantieausschlüsse sind identisch zur internationalen Garantie definiert. Unter keinen Umständen haftet der Hersteller für Schäden oder Folgeschäden durch den Gebrauch der Pfaff-Produkte oder Teile von Pfaff-Produkten. VSM Deutschland GmbH An der RaumFabrik 34 D-76227 Karlsruhe Postfach: 41 07 80 D-76207 Karlsruhe
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smarter by Pfaff - Garantiebestimmungen 2 Jahre Garantie
Die VSM-Group leistet für smarter by Pfaff-Produkte eine Garantie auf Material- und Herstellungsfehler nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 1. Internationale Garantie Empfänger der Garantie Diese Garantie bezieht sich lediglich auf den Käufer, der das Produkt für die private Verwendung im eigenen Haushalt erwirbt. Garantiezeit Diese Garantie wird für alle smarter by Pfaff-Maschinen während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum gewährt. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate. Die Garantie schließt Material- und Arbeitsaufwand ein. Garantieausschluss Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen, Greifer, Stichplatten und Overlockmesser. Ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind. Dazu gehören unter anderem Beschädigungen durch falschen Stromanschluss, unnormalen Stromverhältnissen (z.B. infolge Gewitter) oder höhere Gewalt, Schäden aufgrund ungenügender Pflege, Beschädigung durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften, Beschädigung durch Unfallschäden oder unsachgemäße Behandlung, Fehler oder Schäden durch unautorisierte Reparaturversuche/Reparaturen/Änderungen, Fehler oder Schäden durch Verwendung von nicht originalen smarter by Pfaff Zubehör- oder Ersatzteilen. Garantieverpflichtung Während der ersten zwei (2) Jahre nach Verkaufsdatum werden sowohl Teile wie auch Arbeitsleistungen ohne Berechnung der Kosten geliefert. Ersetzte Teile werden nicht an den Käufer zurückgegeben, sondern gehen ins Eigentum von Pfaff über. Geltendmachung Um den Garantieanspruch geltend zu machen, muss das defekte Produkt innerhalb der Garantiefrist zu dem autorisierten Pfaff-Fachhändler geliefert werden, wo es gekauft wurde. Bei Wohnortwechsel (auch ins Ausland) wird die jeweilige Pfaff Vertriebsgesellschaft einen autorisierten Pfaff-Partner nennen. Die Garantieleistung wird nur dann gewährt, wenn zusammen mit dem Garantieschein das Rechnungsoriginal oder ein Kaufnachweis (mit Kaufdatum, Produktangabe und Verkäuferidentifizierung)in lesbarer Form vorgelegt wird. Gültigkeit Diese Garantie berührt nicht die Rechte des Käufers an den Hersteller nach den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des betreffenden Staates, noch seine Rechte gegenüber dem Händler gemäß dem Kaufvertrag.
VSM Deutschland GmbH An der RaumFabrik 34 D-76227 Karlsruhe Postfach: 41 07 80 D-76207 Karlsruhe
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SINGER - Garantiebestimmungen 2 Jahre Garantie
Die VSM-Group leistet für Singer-Produkte eine Garantie auf Material- und Herstellungsfehler nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 1. Internationale Garantie Empfänger der Garantie Diese Garantie bezieht sich lediglich auf den Käufer, der das Produkt für die private Verwendung im eigenen Haushalt erwirbt. Garantiezeit Diese Garantie wird für alle Singer-Maschinen während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum gewährt. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate. Die Garantie schließt Material- und Arbeitsaufwand ein. Garantieausschluss Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen, Greifer, Stichplatten und Overlockmesser. Ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind. Dazu gehören unter anderem Beschädigungen durch falschen Stromanschluss, unnormalen Stromverhältnissen (z.B. infolge Gewitter) oder höhere Gewalt, Schäden aufgrund ungenügender Pflege, Beschädigung durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften, Beschädigung durch Unfallschäden oder unsachgemäße Behandlung, Fehler oder Schäden durch unautorisierte Reparaturversuche/Reparaturen/Änderungen, Fehler oder Schäden durch Verwendung von nicht originalen Singer Zubehör- oder Ersatzteilen. Garantieverpflichtung Während der ersten zwei (2) Jahre nach Verkaufsdatum werden sowohl Teile wie auch Arbeitsleistungen ohne Berechnung der Kosten geliefert. Ersetzte Teile werden nicht an den Käufer zurückgegeben, sondern gehen ins Eigentum Singer über. Geltendmachung Um den Garantieanspruch geltend zu machen, muss das defekte Produkt innerhalb der Garantiefrist zu dem autorisierten Singer-Fachhändler geliefert werden, wo es gekauft wurde. Bei Wohnortwechsel (auch ins Ausland) wird die jeweilige Singer Vertriebsgesellschaft einen autorisierten Singer-Partner nennen. Die Garantieleistung wird nur dann gewährt, wenn zusammen mit dem Garantieschein das Rechnungsoriginal oder ein Kaufnachweis (mit Kaufdatum, Produktangabe und Verkäuferidentifizierung) in lesbarer Form vorgelegt wird. Gültigkeit Diese Garantie berührt nicht die Rechte des Käufers an den Hersteller nach den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des betreffenden Staates, noch seine Rechte gegenüber dem Händler gemäß dem Kaufvertrag. VSM Deutschland GmbH An der RaumFabrik 34 D-76227 Karlsruhe Postfach: 41 07 80 D-76207 Karlsruhe
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Husqvarna VIKING - Garantiebestimmungen 2 Jahre Garantie + 3 Jahre erweiterte Garantieleistung*
Die VSM-Group leistet für Husqvarna-VIKING-Produkte eine Garantie auf Material- und Herstellungsfehler nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 1. Internationale Garantie Empfänger der Garantie Diese Garantie bezieht sich lediglich auf den Käufer, der das Produkt für die private Verwendung im eigenen Haushalt erwirbt. Garantiezeit Diese Garantie wird für alle Husqvarna-VIKING-Maschinen während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum gewährt. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate. Die Garantie schließt Material- und Arbeitsaufwand ein. Garantieausschluss Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen, Greifer, Stichplatten und Overlockmesser. Ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind. Dazu gehören unter anderem Beschädigungen durch falschen Stromanschluss, unnormalen Stromverhältnissen (z.B. infolge Gewitter) oder höhere Gewalt, Schäden aufgrund ungenügender Pflege, Beschädigung durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften, Beschädigung durch Unfallschäden oder unsachgemäße Behandlung, Fehler oder Schäden durch unautorisierte Reparaturversuche/Reparaturen/Änderungen, Fehler oder Schäden durch Verwendung von nicht originalen Husqvarna-VIKING Zubehör- oder Ersatzteilen. Garantieverpflichtung Während der ersten zwei (2) Jahre nach Verkaufsdatum werden sowohl Teile wie auch Arbeitsleistungen ohne Berechnung der Kosten geliefert. Ersetzte Teile werden nicht an den Käufer zurückgegeben, sondern gehen ins Eigentum von Husqvarna-VIKING über. Geltendmachung Um den Garantieanspruch geltend zu machen, muss das defekte Produkt innerhalb der Garantiefrist zu dem autorisierten Husqvarna-VIKING-Fachhändler geliefert werden, wo es gekauft wurde. Bei Wohnortwechsel (auch ins Ausland) wird die jeweilige Husqvarna-VIKING Vertriebsgesellschaft einen autorisierten Husqvarna-VIKING-Partner nennen. Die Garantieleistung wird nur dann gewährt, wenn zusammen mit dem Garantieschein das Rechnungsoriginal oder ein Kaufnachweis (mit Kaufdatum, Produktangabe und Verkäuferidentifizierung) in lesbarer Form vorgelegt wird. Gültigkeit Diese Garantie berührt nicht die Rechte des Käufers an den Hersteller nach den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des betreffenden Staates, noch seine Rechte gegenüber dem Händler gemäß dem Kaufvertrag. 2. Erweiterte Garantie innerhalb Deutschlands Garantiegegenstände Die erweiterte Garantie gilt für die Husqvarna-VIKING-Baureihen Opal, Sapphire, Designer Topaz, Designer Ruby, Designer Diamond. *Garantiedauer und - voraussetzungen Sie gilt in Ergänzung zur zweijährigen Internationalen Garantie für weitere drei (3) Jahre. Um diese Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, muß sofort nach Kauf eine Registrierung des gekauften Neugerätes bei Husqvarna-VIKING erfolgen. Diese Garantie schließt die erforderlichen Ersatzteile ein (Arbeitsaufwand geht zu Lasten des Endverbrauchers). Ein Garantieanspruch besteht ausschließlich auf nachgewiesene und anerkannte Fabrikations- und Materialfehler. Zur Inanspruchnahme der erweiterten Husqvarna-VIKING-Garantie ist die Registrierung unmittelbar nach dem Kauf durch Einsendung des Garantieerweiterungsbelegs oder die entsprechende online-Registrierung der gekauften Maschine erforderlich. Garantieleistungen Die erweiterte Garantieleistung ab Kaufdatum bedeutet fünf (5) Jahre Garantie auf mechanische Teile, fünf (5) Jahre Garantie auf elektronische Teile und zwei (2) Jahre Garantie auf Arbeitsleistung. Die erweiterte Garantie wird im Verkaufsland erbracht. Während der ersten zwei (2) Jahre nach Verkaufsdatum besteht ebenfalls Garantieanspruch in Ländern der internationalen Garantie (Information auf Anfrage). Transportkosten außerhalb der gesetzlichen Regelungen sind nicht Bestandteil der erweiterten Garantie. Die Garantieausschlüsse sind identisch zur internationalen Garantie definiert. Unter keinen Umständen haftet der Hersteller für Schäden oder Folgeschäden durch den Gebrauch der Husqvarna-VIKING-Produkte oder Teile von Husqvarna-VIKING-Produkten. VSM Deutschland GmbH An der RaumFabrik 34 D-76227 Karlsruhe Postfach: 41 07 80 D-76207 Karlsruhe
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BERNINA - Garantiebestimmungen 2 Jahre Garantie + 2 Jahre erweiterte Garantieleistung*
Garantiezeit und -gültigkeit Die Firma Bernina Nähmaschinen Deutschland GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von zwei (2) Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden. Die Garantie erlischt bei unautorisierten vorgenommen Änderungen oder wenn Originalzubehör/-teile durch andere als Originalteile ersetzt werden. Die Garantie gilt nicht für Schäden durch Fremdeinwirkung. Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. *Garantieerweiterung Voraussetzung für Ansprüche aus der BERNINA-Garantieerweiterung ist die erfolgreich durchgeführte Registrierung der gekauften Maschine innerhalb von drei (3) Monaten ab Kaufdatum. Diese Registrierung ist ausschließlich online durch den Käufer möglich, die entsprechende Online-Adresse erhält der Käufer bei Lieferung/Abholung der Maschine. Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH. Die Garantieerweiterung beträgt weitere zwei (2) Jahre, sodass sich eine Gesamtdauer der Bernina-Garantie von insgesamt vier (4) Jahren ergibt. Geltungsbereich Die Bernina-Garantie gilt innerhalb von Deutschland und Österreich. Die Vorlage des Kaufbelegs im Original ist erforderlich. Garantieleistungen können nur von Bernina selbst oder autorisierten Vertragspartnern erbracht werden. BERNINA International AG Seestrasse 161 CH-8266 Steckborn Zentrale +41 (0)52 762 11 11 Email: info@bernina.com
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BERNETTE - Garantiebestimmungen 2 Jahre Garantie
Garantiezeit und -gültigkeit Die Firma Bernina Nähmaschinen Deutschland GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von zwei (2) Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden. Die Garantie erlischt bei unautorisierten vorgenommen Änderungen oder wenn Originalzubehör/-teile durch andere als Originalteile ersetzt werden. Die Garantie gilt nicht für Schäden durch Fremdeinwirkung. Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Geltungsbereich Die Bernina-Garantie gilt innerhalb von Deutschland und Österreich. Die Vorlage des Kaufbelegs im Original ist erforderlich. Garantieleistungen können nur von Bernina selbst oder autorisierten Vertragspartnern erbracht werden. BERNINA International AG Seestrasse 161 CH-8266 Steckborn Zentrale +41 (0)52 762 11 11 Email: info@bernina.com
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Brother - Garantiebestimmungen 3 Jahre Garantie
Garantienehmer: Diese Garantie wird ausschließlich dem ersten Endverbraucher/Käufer (in diesem Dokument als „Originalkäufer" bezeichnet) für das betreffende Produkt, Verbrauchsmaterialien und Zubehörteile (in diesem Dokument zusammengefasst als „dieses Produkt" bezeichnet) gewährt. Wenn Sie das Produkt nicht von einem autorisierten Brother-Wiederverkäufer gekauft haben oder das Produkt vor dem Kauf bereits gebraucht worden ist (einschließlich aber nicht begrenzt auf Vorführmodelle oder erneuerte Produkte – außer von Brother werksseitig erneuerte Produkte), sind Sie nicht der Originalkäufer und für das von Ihnen gekaufte Produkt gilt diese Garantie nicht.Garantieumfang:Zu diesem Produkt gehören die Maschine, Verbrauchsmaterialen und Zubehörteile mit Ausnahme von Nadeln, Lampen, Nähfüße, Spulen, Messer, Werkzeuge und Stickrahmen.Brother garantiert auf der Basis der an anderer Stelle in diesem Dokument erläuterten Ausnahmen, dass die Maschine frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, sofern sie unter normalen Bedingungen verwendet wird.Garantiedauer:Die Dauer der Garantie beträgt 3 Jahre ab Originalkaufdatum auf Ersatzteile und Arbeitszeit. (Wird die Maschine zu Geschäftszwecken eingesetzt, gewährt Brother eine Garantie von 1 Jahr ab Originalkaufdatum auf Ersatzteile und Arbeitszeit.) NICHT im Garantieumfang:Diese Garantie gilt nicht für: (1) Sachschaden an diesem Produkt; (2) Schaden durch unsachgemäße Installation, unsachgemäßen oder zweckentfremdeten Gebrauch, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall (einschließlich aber nicht beschränkt auf den Transport dieses Produkts ohne sachgemäße Vorbereitung und/oder Verpackung); (3) Schaden, der von anderen, zusammen mit diesem Produkt verwendeten Geräten oder Programmen verursacht worden ist (einschließlich aber nicht beschränkt auf die Verwendung von Verbrauchsmaterialien und Zubehörteilen, die keine Brother-Markenteile sind); (4) Nadeln, Lampen, Nähfüße, Spulen, Messer, Werkzeuge und Stickrahmen (5) Sonstige Teile, die regelmäßig gewartet, aufgefüllt oder ersetzt werden müssen und einem normalen Verschleiß unterliegen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Spulenkapsel, Stichplatte, Riemen und Nadeleinfädler. Diese Garantie wird UNGÜLTIG, wenn dieses Produkt geändert oder in irgendeiner Weise modifiziert wird (einschließlich aber nicht beschränkt auf versuchte Garantiereparatur ohne die Autorisierung von Brother und/oder Änderung/Beseitigung der Seriennummer). Was Sie tun sollten, wenn Sie meinen, dass der Garantiefall für Ihr Produkt eingetreten ist:Teilen Sie Ihr Anliegen innerhalb der geltenden Garantiedauer einem autorisierten Brother-Servicecenter oder Händler mit. Geben Sie Brother oder dem autorisierten Brother-Servicecenter die Originalrechnung oder Quittung mit Kaufdatum, Produktbezeichnung und Verkäufernamen.Maßnahmen von Brother:Wenn diese Garantie das geschilderte Problem Ihrer Maschine abdeckt und Sie dieses Problem innerhalb der geltenden Garantiedauer zuerst Brother oder einem autorisierten Servicecenter mitgeteilt haben, wird Brother oder sein autorisiertes Servicecenter die Maschine ohne Kosten für Ersatzteile und Arbeitszeit reparieren oder ersetzen. Die Entscheidung, ob die Maschine repariert oder ersetzt werden soll, liegt allein im Ermessen von Brother. Die reparierte Maschine oder eine Ersatzmaschine wird versandkostenfrei an Sie geliefert oder zur Abholung bei einem für Sie bequem erreichbaren autorisierten Servicecenter oder Händler bereitgestellt. Brother Sewing Machines Europe GmbH Im Rosengarten 11 61118 Bad Vilbel Tel.: +49 6101 9814 - 0 Fax: +49 6101 9814 - 2299 Email: info@brothersewing.eu |
JANOME - Garantiebestimmungen 5 Jahre Garantie
Garantiefristen Für Ihre JANOME-Maschine gilt, bei normalem Privatgebrauch (nicht kommerziell) eine Garantiefrist von fünf (5) Jahren auf mechanische und elektronische Bauteile. Für Mehrnadel-Stickmaschinen von JANOME und für alle Modell der Baureihe SewMini beträgt die Garantiedauer zwei (2) Jahre. Bei gewerblicher Nutzung erhalten Sie ein (1) Jahr Garantie. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des neuen Gerätes, Garantiebeleg für die Geltendmachung von Garantieansprüchen ist der Original-Kaufbeleg. Garantieleistungen JANOME Deutschland verpflichtet sich im Garantiefall kostenlos alle Teile nach eigenem Ermessen entweder zu reparieren oder auszutauschen, welche sich aufgrund fehlerhafter Herstellung oder Verarbeitung als mangelhaft erwiesen haben. Voraussetzung ist, dass die Maschine für haushaltübliche Zwecke verwendet wurde. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gehen Kosten und Risiko des Transports auf den Erwerber über. Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse Diese Garantie ist vom Erstkäufer nicht übertragbar und beinhaltet nicht die dem üblichen Verschleiß ausgesetzten Teile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung, insbesondere im Hinblick auf die Anweisungen der Gebrauchsanleitung. Die Garantie erlischt, sobald unbefugte Personen Reparaturen bzw. Reparaturversuche oder Veränderungen an dem Gerät vornehmen. Sie erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer geändert wurde oder unleserlich ist. Alle notwendigen Arbeiten in diesem Zusammenhang sind kostenpflichtig. Die folgenden Verschleißteile unterliegen nicht dieser Garantie: Nadeln, Spulen, Spulengehäuse, Glühleuchten/Nähbirnen/Leuchteinheiten, Kohlebürsten, Federn, nicht-metallische Teile oder Bauteile, Greifer, Spulenhalter, Einfädelvorrichtungen, Stichbildungsvorrichtungen, Schneidewerkzeuge und alle Teile, die normalem Verschleiß unterworfen sind. Geltungsbereich Diese Garantie gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg. Informationen zu Garantieleistungen in anderen Ländern erhalten Sie auf Anfrage. Gesetzlich geregelte Rechte des Verbrauchers für den Verkauf von Konsumgütern werden von dieser Garantie nicht berührt.
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BabyLock - Garantiebestimmungen 2 Jahre Garantie + 2 Jahre erweiterte Garantieleistung*
Die baby lock Deutschland GmbH leistet für baby lock-Produkte eine Garantie auf Material- und Herstellungsfehler nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Garantiezeit Diese Garantie wird für alle baby lock-Maschinen während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum gewährt. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate. Die Garantie schließt Material- und Arbeitsaufwand ein. Garantieausschluss Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen, Greifer, Stichplatten und Overlockmesser. Ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind. Dazu gehören unter anderem Beschädigungen durch falschen Stromanschluss, unnormalen Stromverhältnissen (z.B. infolge Gewitter) oder höhere Gewalt, Schäden aufgrund ungenügender Pflege, Beschädigung durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften, Beschädigung durch Unfallschäden oder unsachgemäße Behandlung, Fehler oder Schäden durch unautorisierte Reparaturversuche/Reparaturen/Änderungen, Fehler oder Schäden durch Verwendung von nicht originalen baby lock Zubehör- oder Ersatzteilen. Garantieverpflichtung Während der ersten zwei (2) Jahre nach Verkaufsdatum werden sowohl Teile wie auch Arbeitsleistungen ohne Berechnung der Kosten geliefert. Ersetzte Teile werden nicht an den Käufer zurückgegeben, sondern gehen ins Eigentum von baby lock über. *Garantieerweiterung - 4 statt 2 Jahre Garantie – ganz einfach! Um unsere Produkte und Dienstleistungen noch besser an Ihre Bedürfnisse anzupassen, haben wir einen kleinen Fragenkatalog zusammengestellt. Wir möchten Sie bitten, sich etwas Zeit zu nehmen und die gestellten Fragen zu beantworten. Zur Belohnung erhalten Sie eine Garantieverlängerung von zusätzlich zwei (2) Jahren! (Sichern Sie sich also vier (4) Jahre Garantie!) Bitte verlängern Sie Ihre Garantie innerhalb 3 Monaten ab Kaufdatum. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass später registrierte Geräte nicht mehr berücksichtigt werden können.
Für folgende Modelle haben Sie die Möglichkeit einer Garantieverlängerung: - Ovation
- Evolution
- Desire
- Desire3
- Enlighten
- BLCS
- Imaginé
- Èclipse
- Enspire
- BL SX
- SC C4
- SC S4
- Sashiko
- Q drive
- N joy
- Embellisher
Innerhalb folgender Länder gilt die Garantieverlängerung: - Deutschland
- Österreich
- Schweiz
- Frankreich
Achtung! Für Maschinen aus anderen Ländern, die nicht durch die baby lock Deutschland GmbH importiert wurden, übernehmen wir und unsere Handelspartner keine Garantieleistungen! baby lock Consuendi GmbH Nordstraße 31 D-09247 Chemnitz Telefon: + 49 3722 4082-0 Telefax: + 49 3722 4082-29 E-Mail: info@babylock.de
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Juki - Garantiebestimmungen 2 Jahre Garantie + 2 Jahre erweiterte Garantieleistung*
GARANTIEFRISTEN Es gelten folgende Garantiefristen (bei normalem Hausgebrauch, nicht kommerziell oder gewerblich)
Bei Garantieverlängerung: 2 Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn plus weitere 2 Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile. Registrieren Sie bitte Ihre JUKI-Maschine auf unserer Homepage unter juki-naehmaschinen.de/garantieverlaengerung/ innerhalb von 3 Monaten nach Kaufdatum. Für folgende Modelle haben Sie die Möglichkeit einer Garantieverlängerung:
- HZL-353ZR
- HZL-357ZP
- HZL-60HR-B
- HZL-70HW-B
- HZL-80HP-B
- HZL-DX3
- HZL-DX5
- HZL-DX7
- Kirei NX7
- Kirei UX8
- HZL-G120
- HZL-G220
- HZL-G320
- MCS-1500
- MCS-1800
- MO-1000
- MO-104D
- MO-204D
- MO-114D
- MO-214D
- MO-2000
- MO-50eN
- MO-654DE
- MO-734DE
- MO-735
- TL-2200QVP Mini
Innerhalb folgender Länder gilt die Garantieverlängerung:
Ohne Garantieverlängerung: 2 Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn.
GARANTIEZEIT
Die Garantiezeit beginnt mit dem Erwerb der neuen JUKI-Maschine und gilt ohne Garantieverlängerung 2 Jahre.
EINGESCHRÄNKTE GARANTIE
Maschinen, die gewerblich genutzt werden, haben eine eingeschränkte Garantie von 6 Monaten auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn. Teile, die von der Garantie ausgeschlossen sind, finden Sie unter Punkt 6.
EMPFÄNGER DER GARANTIE UND AUSSCHLUSS
Die Garantie und die Garantieverlängerung bezieht sich nur auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Ausgeschlossen sind alle dem Verschleiß unterliegenden Bauteile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung. Bitte befolgen Sie unbedingt die Anweisungen aus der dazugehörigen Bedienungsanleitung.
Die Garantie erlischt auch:
- wenn Reparaturen durch Dritte durchgeführt wurden
- Veränderungen an dem Gerät durchgeführt wurden
- unzureichende Verpackung beim Versand des Gerätes an den autorisierten Fachhändler verwendet wurde
- die Seriennummer verändert oder unleserlich ist
- bei höherer Gewalteinwirkung
- wenn Schäden oder Fehler durch die Verwendung von nicht originalen Bau- und Zubehörteilen verursacht werden
- In diesem Fall wird die Reparatur kostenpflichtig.
VERSCHLEISSTEIL
Verschleißteile unterliegen nicht dieser Garantiebestimmung. Folgende Teile sind ausgeschlossen: Nadeln, Spulen, Spulengehäuse, Leuchtmittel, Kohlebürsten, Federn, nicht metallische Teile bzw. Bauteile (z. B. Gehäuseteile), Greifer, Antriebsriemen, Garnrollenhalter, Einfädelvorrichtungen (z. B. Nadeleinfädler oder Einfädeldrähte), Stichbildungsvorrichtungen, Schneidwerkzeuge und alle anderen Teile, die dem „normalen Verschleiß“ ausgesetzt sind.
VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE GARANTIELEISTUNG
Voraussetzung für eine Garantieleistung ist, dass alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten bei einem autorisierten JUKI- Händler durchgeführt wurden und dass sämtliche Hinweise von JUKI in der Bedienungsanleitung zum Gerätebetrieb (insbesondere zu Wartungszyklen) beachtet wurden. Widrigenfalls gehen Garantieansprüche dadurch verloren.
IM GARANTIEFALL
Falls eine Garantiereparatur erforderlich wird, wenden Sie sich bitte an Ihren JUKI-Vertragshändler in Ihrer Nähe bzw. an den Händler, der Ihnen die JUKI-Maschine verkauft hat. Vor-Ort-Service durch den Händler oder durch die JuMai GmbH sind kostenpflichtig, es sei denn, es wurde bei Abschluss des Kaufvertrages etwas anderes schriftlich vereinbart. Selbstverständlich können Sie auch Ihre JUKI-Maschine direkt zu uns einsenden. Bitte setzen Sie sich vorher mit uns in Verbindung. Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung können Sie die Maschine auf Ihre Kosten an uns senden. Bitte legen Sie bei jedem Garantiefall Ihren Kaufvertrag bzw. Quittungsbeleg und im Falle einer erweiterten Garantie die Bestätigung der Garantieverlängerung zur Prüfung vor. Sollten Sie als Käufer innerhalb der Garantiezeit Ihren Wohnort gewechselt haben und es besteht kein Kontakt mehr zu dem Verkäufer, setzen Sie sich bitte mit uns (JuMai GmbH) in Verbindung.
FORTBESTAND GESETZLICHER ANSPRÜCHE
Diese Garantie hat keinerlei Auswirkungen auf die gesetzliche Sachmangelhaftung, welche uneingeschränkt gegenüber dem Verkäufer fortbesteht.
VERSCHIEDENES
Die Garantieverlängerung unserer Maschinen wird freiwillig übernommen. In Anspruch genommene Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist bzw. veranlassen auch keinen neuen Zeitpunkt einer weiteren Frist. Alle Garantieansprüche verjähren mit dem letzten Tag der Garantiefrist. Falls ein Anspruch innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht wurde, die geschuldete Garantieleistung jedoch noch nicht erbracht ist, tritt die Verjährung erst nach Leistungserbringung ein.
GÜLTIGKEIT
Diese Garantie gilt nur für Maschinen, die in folgenden Ländern gekauft und durch die JuMai GmbH importiert wurden:
- Deutschland
- Österreich
- Schweiz
JuMai GmbH Röhrsdorfer Allee 14 D-09247 Chemnitz, Sachsen |